Einsatzkräfte der Polizei kontrollierten am gestrigen Dienstag, 25. November, in der Zeit von 12.45 bis 16.45 Uhr den nach wie vor verbotenen E-Scooter-Verkehr in der Fußgängerzone der Soltauer Innenstadt.
„Das Befahren einer Fußgängerzone mit einem E-Scooter ist grundsätzlich verboten“, erklärt Polizeihauptkommissar Stefan Tabbert: „Nur ein Zusatzschild würde das Befahren erlauben – das ist in der Soltauer Fußgängerzone aber nicht der Fall.“
Zehn Kontrollierte, überwiegend Schülerinnen und Schüler, hielten sich nicht daran und müssen jetzt mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige rechnen, die ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro (mit Gefährdung 60 Euro) zur Folge hat. Alle Betroffenen wurden im Zuge der Kontrolle einmal mehr eingehend auf die Vorschriften und die möglichen Gefahren hingewiesen. Zudem machten die Beamtinnen und Beamten abermals deutlich, dass es in der Fußgängerzone in der Böhmestadt keine Freigabe für E-Scooter gibt.
Die Kontrolle galt laut Polizeibericht aber auch der Überprüfung der Beleuchtung an E-Scootern und Fahrrädern. An etlichen Zweirädern seien entsprechende Mängel festgestellt und geahndet worden.
„Die Kontrollen fanden insbesondere bei den Fußgängerinnen und Fußgängern große Akzeptanz“, heißt es abschließend im Polizeibericht.