„Gefährdung des Straßenverkehrs“ – gleich in zwei Fällen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ein alkoholisierter Fahrzeugführer flieht vor Polizei, ein Fahrerin zeigt auf Autobahn unter Amphetamin-Beeinflussung den Mittelfinger

„Gefährdung des Straßenverkehrs“ – gleich in zwei Fällen

„Gefährdung des Straßenverkehrs“ – das war erst der Anfang bei gleich zwei Fällen, die sich am vergangenen Wochenende im Gebiet von Soltau ereignet haben. Der erste in den frühen Morgenstunden des 8. August: „Am frühen Samstagmorgen fiel einer zivilen Funkstreifenwagenbesatzung ein Pkw mit überhöhter Geschwindigkeit, rücksichtsloser Fahrweise und weiteren Ausfallerscheinungen im Bereich Harber auf. Trotz polizeilicher Anhaltesignale stoppte das Fahrzeug nicht und setzte die Fahrt fort. Der 28-jährige Fahrzeugführer beschleunigte sein Fahrzeug und versuchte sich der Kontrolle zu entziehen“, so der Bericht aus der Einsatzleitstelle der Polizeiinspektion Heidekreis.

Im weiteren Verlauf ging die Verfolgungsjagd weiter – allerdings nicht mehr mit Autos: „Im Folgenden wurde das Fahrzeug durch den Soltauer abgestellt und die Flucht zu Fuß fortgesetzt. Die eingesetzten Beamten konnten den Flüchtenden einholen und festsetzen“, heißt es im Polizeibericht. Ein Atemalkoholtest beim Fahrzeugführer ergab einen Wert von 1,01 Promille. Der Führerschein wurde sichergestellt und eine Blutprobenentnahme angeordnet. „Es wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung desStraßenverkehrs eingeleitet.

Die nächste Gefährdung des Straßenverkehrs ereignete sich ebenfalls am 8. August, dieses Mal auf der Autobahn nahe Soltau und dazu noch mit einer Beleidigung: „Am Samstagabend meldete ein Verkehrsteilnehmer einen Pkw aufgrund seiner gefährdenden Fahrweise auf der A7 in Fahrtrichtung Hamburg.“ Die 39-jährige Fahrzeugführerin habe dem meldenden Verkehrsteilnehmer zudem auch den Mittelfinger gezeigt“, so die Mitteilung aus der Einsatzleitstelle.

Als die Polizeibeamten aus Bad Fallingbostel den Pkw kontrollierten, stellten sie bei der Hannoveranerin eine Atemalkoholkonzentration in Höhe von 1,24 Promille sowie eine Beeinflussung durch Amphetamine fest: „Eine Blutprobenentnahme, die Einleitung mehrerer Strafverfahren sowie die Beschlagnahme des Führerscheins und die damit einhergehende Untersagung der Weiterfahrt waren die Folge“, heißt es im Polizeibericht.