Infos zum Winterdienst in Soltau | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Stadtverwaltung weist auf Bestimmungen hin

Infos zum Winterdienst in Soltau

Die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee hat wieder Einzug gehalten. Daher weist die Stadt Soltau auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin. „Der Winterdienst ist von den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und für die dahinführenden öffentlichen Wege übertragen“, teilt die Stadtverwaltung mit.

Bei Schneefall seien alle an ein Grundstück grenzenden Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Meter so freizuhalten, „dass eine gefahrlose Benutzung für die Fußgänger gewährleistet ist.“

Gebe es keinen ausgebauten Gehweg, dann sei ein mindestens ein Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. Bei Glätte müssten die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln gestreut werden. „Die Verwendung von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden“, heißt es weiter.

Schnee und Eis dürften nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder behindert werde. Dies sei nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden. Die Lagerung von Schnee und Eis sei auch auf dem Grundstück des Anliegers zumutbar.