Infos zum Winterdienst in Soltau | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Stadtverwaltung weist auf Bestimmungen hin

Infos zum Winterdienst in Soltau

Der erste Frost hat bereits eingesetzt, die kalte Jahreszeit mit Eis und Schnee steht wieder vor der Tür. Daher weist die Stadt Soltau wieder auf die Bestimmungen zum Winterdienst hin.

„Der Winterdienst ist von den Eigentümern der an öffentliche Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke durchzuführen. Die Winterdienstpflicht wird auch auf die Eigentümer der sogenannten Hinterliegergrundstücke und für die dahinführenden öffentlichen Wege übertragen“, so die Mitteilung der Stadt Soltau.

Laut der sind bei Schneefall alle an ein Grundstück grenzenden Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege werktags in der Zeit von 7 bis 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 9 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Metern so freizuhalten, dass eine gefahrlose Benutzung für die Fußgänger gewährleistet ist. „Ist kein ausgebauter Gehweg vorhanden, so ist ein mindestens einen Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten“, heißt es in der Mitteilung der Stadt Soltau.

Und weiter: „Bei Glätte sind die Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Die Verwendung von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen gestattet, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.“

Zudem dürfen laut der Stadt Soltau Schnee und Eis nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder behindert wird: „Dies ist nach den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu entscheiden. Die Lagerung von Schnee und Eis ist auch auf dem Grundstück des Anliegers zumutbar.“