Im Rahmen ihrer Streife sahen Polizeikräfte am vergangenen Samstagnachmittag, dem 6. November, um 15.20 Uhr in der Soltauer Straße in Soltau-Wolterdingen aufsteigenden Qualm. Wenige Meter entfernt fanden sie eine leere Verpackung mit der vielsagenden Aufschrift „Dum Bum 50“. Es handelte sich um die Verpackung eines Feuerwerkskörpers der Kategorie F4, die in Deutschland nicht zugelassen sind und laut Polizeibericht „eine enorme Sprengwirkung“ haben.
Vor Ort befanden sich zudem drei Personen, die allesamt bestritten, den Feuerwerkskörper entzündet zu haben. Angeblich hätten dies bereits geflüchtete Jugendliche getan.
„Da keiner der Anwesenden im Besitz einer hierzu erforderlichen Erlaubnis war, wurden Strafanzeigen hinsichtlich des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des Verstoßes gegen das Sprenggesetz eingeleitet“, heißt es im Bericht der Einsatzleitstelle der Polizeiinspektion Heidekreis. Diese weist darauf hin, dass das Entzünden von Böllern an anderen Tagen als Silvester/Neujahr ohne behördliche Erlaubnis „eine Ordnungswidrigkeit darstellt.“
Die Polizei in Soltau bittet um Zeugenhinweise zum Geschehen in Wolterdingen.