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Am 30. September kostenloser Vortrag in der Bibliothek Waldmühle in Soltau

Thema Organspende

Die Kirchenkreise Soltau und Walsrode laden gemeinsam mit dem Klinischen Ethikkomitee des Heidekreis-Klinikums zu einem Vortrag über aktuelle Entwicklungen bei der Organspende ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 30. September, um 19 Uhr in der Bibliothek Waldmühle in Soltau statt. Der Eintritt ist frei. Referentin ist Ruth Denkhaus, Magistra der Theologie und wissenschaftliche Referentin am Zentrum für Gesundheitsethik (ZfG) in Hannover. Sie ist zudem systemische Beraterin (SG) und Ethikberaterin im Gesundheitswesen (AEM).

Anlass für den Vortrag ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen in Deutschland. Als Hauptgrund für die Lücke gilt, dass viele Menschen ihre Haltung zur Organspende zu Lebzeiten nicht dokumentiert haben. Denkhaus stellt drei aktuelle Ansätze vor, mit denen die Zahl der Organspenden erhöht werden soll – und beleuchtet zugleich deren ethische Fragen.

Seit dem 1. Juni dieses Jahres ist in Deutschland die Überkreuz-Lebendnierenspende möglich. Wenn ein spendewilliger Angehöriger medizinisch nicht als Spender für den eigenen erkrankten Angehörigen infrage kommt, können passende Spender-Empfänger-Paare zusammengeführt werden. Auch anonyme Nierenspenden an unbekannte Empfänger sind künftig möglich. Ein bundesweites Programm soll die passenden Paare vermitteln.

Derzeit gilt in Deutschland die Entscheidungslösung. Organe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat oder die Angehörigen in ihrem mutmaßlichen Sinn entscheiden. Bei einer Widerspruchslösung würde dagegen grundsätzlich jeder Erwachsene als potenzieller Spender gelten, sofern er nicht ausdrücklich widersprochen hat. Befürworter erwarten mehr dokumentierte Entscheidungen und damit möglicherweise mehr Spenden. Kritiker verweisen auf Erfahrungen anderer Länder und sehen insbesondere Fragen der Selbstbestimmung. Ein entsprechendes Gesetz gibt es in Deutschland bislang nicht. In Deutschland ist eine Organspende derzeit nur nach festgestelltem Hirntod möglich. Diskutiert wird, künftig auch den unumkehrbaren Herz-Kreislauf-Stillstand als Grundlage für eine Organentnahme anzuerkennen. In Ländern wie den Niederlanden wird dieses Verfahren bereits angewendet. Im Mittelpunkt der Debatte stehen die möglichen zusätzlichen Spenden ebenso wie medizinische und ethische Fragen der Todesfeststellung. Auch dieses Verfahren ist in Deutschland bislang nicht erlaubt.

Eine Organspende ist grundsätzlich nicht an eine feste Altersgrenze gebunden. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Die bislang älteste Organspenderin in Deutschland war 98 Jahre alt. Auch beim Empfang eines Spenderorgans gibt es keine starre Altersgrenze. Die Vermittlung richtet sich nach medizinischen Kriterien wie Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Neben den medizinischen und rechtlichen Fragen geht es bei dem Vortrag insbesondere um die ethische Einordnung: Um das Verhältnis von Fürsorge und Selbstbestimmung, um die körperliche Integrität und um die Frage, wo die Grenze zwischen Leben und Tod verläuft.