Mit einem Tiefengeothermieprojekt befassen sich derzeit die Stadtwerke Soltau, hatten jüngst in einer Veranstaltung die Ergebnisse einer Vorstudie präsentiert (HK berichtete). Nun kann es weitergehen: Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) informierte am heutigen Montag per Pressemitteilung, das es zum 1. Dezember der Stadtwerke Soltau GmbH & Co. KG das Erlaubnisfeld Soltau und den Stadtwerken Uelzen GmbH das Erlaubnisfeld Uelzen I „zur Aufsuchung von Erdwärme zu gewerblichen Zwecken“ zuteilt. Die Erlaubnis sei jeweils zunächst befristet bis zum 30. November 2024. Das Erlaubnisfeld Soltau ist knapp 109 Quadratkilometer groß und erstreckt rund um die Böhmestadt, das Erlaubnisfeld Uelzen ist rund 97,5 Quadratkilometer groß und erstreckt sich rund um die Kreisstadt Uelzen.
„Erdwärme kann sich zu einer der wichtigsten Energiequellen der Zukunft entwickeln“, unterstreicht LBEG-Präsident Carsten Mühlenmeier: „Angesichts der aktuellen Energiekrise wächst das Interesse für diese regenerative und nahezu unerschöpfliche Wärmequelle spürbar.“
Das LBEG, das nicht nur Bergbehörde, sondern auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD) ist, hat bislang landesweit zehnmal die Erlaubnis „zur Aufsuchung von Erdwärme“ erteilt - die Hälfte davon allein in diesem Jahr.
Die beiden Stadtwerke hatten im Sommer dieses Jahres unabhängig voneinander jeweils einen entsprechenden Antrag gestellt. Das LBEG hat diese geprüft und den Kommunen jeweils die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Im Fall des Erlaubnisfelds Soltau waren das der Landkreis Heidekreis, die Stadt Soltau sowie die Gemeinden Neuenkirchen, Schneverdingen und Wietzendorf.
Die erteilte Erlaubnis gibt den jeweiligen Stadtwerken das grundsätzliche Recht, die Aufsuchung vorzunehmen. „Tatsächliche Aufsuchungshandlungen dürfen allerdings erst nach Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne erfolgen, für die unter anderem ein gesondertes Beteiligungsverfahren nötig ist“, heißt es vonseiten des LBEG. Die Stadtwerke Soltau sehen Möglichkeiten, tiefengeothermische Projekte für die Wärmegewinnung zur kommerziellen Nutzung umsetzen zu können. „Wir haben nun in Niedersachsen und Hamburg, für das wir als Bergbehörde ebenfalls zuständig sind, elf Erlaubnisse für die Aufsuchung von Erdwärme erteilt“, zählt Mühlenmeier auf. „Ich hoffe im Sinne der angestrebten Klimaneutralität sehr, dass diese Tiefengeothermieprojekte, die noch ganz am Anfang stehen, einen Beitrag zur regenerativen und umweltfreundlichen Energieversorgung leisten werden“, so der LBEG-Präsident.
Das LBEG ist neben seiner Eigenschaft als Bergbehörde auch Niedersächsischer Geothermiedienst (NGD), der fachlich neutral und wirtschaftlich unabhängig zu oberflächennaher und tiefer Geothermie berät sowie geowissenschaftliche Grundlagen schafft und pflegt. Das LBEG unterstreicht dabei die Bedeutung der Geothermie als regenerative Energiequelle und bietet regelmäßig Veranstaltungen für die Allgemeinheit und das Fachpublikum an.