„Vorhaben erfüllt nur teilweise die Anforderungen der Raumordnung“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg: „Erweiterung des Designer Outlets Soltau nur raumverträglich möglich, wenn Landwirtschaftsministerium Hannover der Abweichung von verletzten Zielen zustimmt“

„Vorhaben erfüllt nur teilweise die Anforderungen der Raumordnung“

Das Raumordnungsverfahren für die Erweiterung des Designer Outlets Soltau (DOS) sei abgeschlossen – das meldete jetzt das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). Das Ergebnis: „Das Vorhaben erfüllt nur teilweise die Anforderungen der Raumordnung“, so die Mitteilung der Lüneburger Dienststelle.

Am vergangenen Freitag, dem 17. März, hat das Amt für regionale Landesentwicklung das Raumordnungsverfahren für die mögliche DOS-Erweiterung abgeschlossen. Über das Ergebnis informierte das ArL nun am gestrigen Montag in einer Mitteilung: „Kernergebnis des Raumordnungsverfahrens ist, dass die beabsichtigte Erweiterung von 9.900 auf 15.000 Quadratmeter Verkaufsfläche nur in Teilen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt“, so die Dienststelle. „Zwar ist eine erhebliche Beeinträchtigung der Innenstädte in der Region durch die Erweiterung nicht zu erwarten. Das ‚Beeinträchtigungsverbot‘ des Landes-Raumordnungsprogramms wird damit eingehalten. Das Vorhaben verstößt jedoch aufgrund seiner peripheren Lage gegen zwei andere verbindliche Ziele der Raumordnung: das Konzentrationsgebot und das Integrationsgebot des Landes-Raumordnungsprogramms“, so die Mitteilung.

Die Erweiterung des Designer Outlets Soltau sei damit nur raumverträglich möglich, wenn das Landwirtschaftsministerium in Hannover der Abweichung von den verletzten Zielen zustimme: „Eine raumverträgliche Vorhabenrealisierung würde zudem voraussetzen, dass die in der landesplanerischen Feststellung genannten Maßgaben von der Stadt Soltau bei der weiteren Planung beachtet werden“, erläutert Harald Kätker, der das Raumordnungsverfahren beim Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg durchgeführt hat.

Weiterführende Informationen zum Raumordnungsverfahren gibt es im Internet unter www.arl-lg.niedersachsen.de/rov-dos über den Link zur Landesplanerischen Feststellung.