Heidekreis-Klinikum: Lockerung der Besuchsregeln ab 1. März | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Geschäftsführer Dr. Achim Rogge: „Liebevolle Besuche am Krankenbett sind für jede Patientin und jeden Patienten wichtig“

Heidekreis-Klinikum: Lockerung der Besuchsregeln ab 1. März

Eine viel zu lange Zeit musste das Heidekreis-Klinikum (HKK) den Besuch von Patientinnen und Patienten stark einschränken – um die Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeitende vor einer Ansteckung mit COVID-19 zu schützen. Nun aber, auch dank der bundesweiten Lockerungen, kann das Heidekreis-Klinikum seine Besuchsregeln lockern. Geschäftsführer Dr. Achim Rogge: „Liebevolle Besuche am Krankenbett sind für jede unserer Patientinnen und jeden unserer Patienten wichtig, auch sind sie für den Heilungs- und Genesungsprozess von großer Bedeutung. Deshalb freuen wir uns, dass wir nun die Besuchsregeln lockern dürfen.“

Vom morgigen Mittwoch, dem 1. März, an entfällt die Pflicht zum Nachweis eines negativen Corona-Tests. Besuche sind dann im Heidekreis-Klinikum von maximal zwei Personen gemeinsam pro Patientin beziehungsweise Patient in der Zeit von 14 bis 20 Uhr an jedem Tag in der Woche möglich. Nur Patientinnen und Patienten mit einer nachweislichen COVID-19-Infektion können weiterhin nur in Ausnahmefällen besucht werden. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten ist weiterhin von allen Besucherinnen und Besuchern eine PPF2-Maske – auch in den Patientenzimmern – zu tragen.

Das HKK-Team weist darauf hin, dass Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr keiner Maskenpflicht obliegen, Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren einer M-N-S-Pflicht und ab 14 Jahren der FFP2-Maskenpflicht. Rogge: „Diese Schutzmaßnahme ist vorgegeben, aber auch sinnvoll, da wir so Eintragungen von Infektionen durch Besuch verhindern können.“

Deshalb wird – wie auch von den Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder beschlossen –auch für ambulante Patientinnen und Patienten das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin beibehalten. „Selbstverständlich halten wir alle neu vorgeschriebenen Corona-Vorschriften ein“, so Rogge weiter.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Heidekreis-Klinikums wird ab dem 1. März das Tragen einer Maske freigestellt, eine Testung erfolgt beim Auftreten von Symptomen. Der Corona-Krisenstab des Heidekreis-Klinikums, der am 27. Februar dieses Jahres voraussichtlich zum letzten Mal tagte, beschloss zudem, dass die Patientinnen und Patienten des HKK nur noch medizinisch indizierte Testungen und somit keine Regeltestungen mehr erhalten. Sollten Patienten einen positiven Test aufweisen, werden sie isoliert. Auch Kontaktpatienten werden, wie aktuell bereits verfahren, sieben Tage isoliert und erhalten am sechsten Tag eine abschließende PCR-Testung. Bei einem symptomatischen Verlauf mit negativen AG-Test wird ein PCR-Test zum Ausschluss durchgeführt.

Dr. Rogge: „Anfang April wird das Direktorium des Heidekreis-Klinikums die Erfahrungen, die wir nun in den nächsten Wochen machen, bewerten – und daraus weitere Maßnahmen ableiten. Wir hoffen, dass wir dann weitere Lockerungen verkünden können.“

Die Verantwortlichen des Heidekreis-Klinikums bitten alle Besucherinnen und Besucher darum, „die Maßnahmen, die im Interesse von Patientinnen und Patienten, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getroffen wurden, einzuhalten und – sprichwörtlich – mitzutragen.“