Die Firma Gasunie Deutschland Transport Services GmbH (GUD) mit Sitz in Hannover plant die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung ETL 187 „Achim – Lehringen“ im Landkreis Verden und hat die Zulassung der Leitung bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG), beantragt. Dafür ist ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Durch das Vorhaben direkt betroffen sind die Stadt Achim, die Gemeinde Langwedel, die Stadt Verden sowie die Gemeinde Kirchlinteln im Landkreis Verden. Zudem sind naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen in den Landkreisen Cuxhaven, Heidekreis und Rotenburg (Wümme) im Bereich der Städte Geestland, Schneverdingen und Visselhövede und der Samtgemeinden Fintel und Tarmstedt vorgesehen.
Die 38,2 Kilometer lange Leitung hat einen Rohrdurchmesser von DN 1400 (circa 1,4 Meter). Sie soll überwiegend in offener Grabenbauweise verlegt werden. Einzelne Abschnitte werden in geschlossener Bauweise zum Beispiel mittels Horizontalbohrverfahren errichtet.
Während der Bauarbeiten werden Flächen benötigt, die anschließend wieder rekultiviert werden. Sie bestehen im Wesentlichen aus einem bis zu 42 Meter breiten Arbeitsstreifen sowie verschiedenen Aufstell- und Lagerplätzen. Weiter umfasst das Vorhaben die für den Betrieb der Gasleitung erforderliche dauerhafte Sicherung eines zwölf Meter breiten Schutzstreifens (jeweils sechs Meter beidseitig der Rohrachse) und die dauerhafte Gewährleistung entsprechender Betriebszufahrten.
Die Antragsunterlagen werden noch bis Donnerstag, 15. Oktober, öffentlich ausgelegt. Die Auslegung erfolgt ausschließlich in elektronischer Form im Internet unter http://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/ sowie im Niedersächsischen UVP-Portal (https://www.uvp-verbund.de/). Unter diesen Internetadressen ist auch die öffentliche Bekanntmachung der Auslegung abrufbar, die wichtige Hinweise für Betroffene enthält.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis Dienstag, 27. Oktober, Einwendungen gegen das Vorhaben per E-Mail an ETL187@lbeg.niedersachsen.de oder an das LBEG im Stilleweg 2, 30655 Hannover, schicken.