Polizei zu Tötungsdelikten: „Waffen nicht aus Beständen der Bundeswehr“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nach sogenannter „Gefährderansprache“ gab es laut Polizei „keine weiteren Hinweise auf unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts“ / Sturmgewehr und Pistole des Täters „ordnungsgemäß auf Waffenbesitzkarte des Beschuldigten eingetragen“

Polizei zu Tötungsdelikten: „Waffen nicht aus Beständen der Bundeswehr“

In einer gemeinsamen Pressemitteilung der Polizeiinspektion Rotenburg und der Staatsanwaltschaft Verden gehen die Dienststellen jetzt noch einmal auf die Tötungsdelikte in Westervesede und Brockel ein, die sich am 1. März in den beiden Orten im Landkreis Rotenburg/Wümme ereignet haben (HK berichtete): „In der vergangenen Woche erstattete die Ehefrau des jetzt beschuldigten Bundeswehrsoldaten gemeinsam mit einem der späteren Opfer bei der Polizei Rotenburg eine Anzeige wegen Bedrohung. Vorangegangen waren Streitgespräche zwischen dem Beschuldigten und den Anzeigenden“, so die Mitteilung.

Heiner van der Werp von der Pressestelle der Polizeiinspektion Rotenburg geht in der Erklärung auf weitere Einzelheiten ein: „Hintergrund der Streitigkeiten soll die neue Beziehung des späteren Opfers zu der in Trennung lebenden Ehefrau des Beschuldigten gewesen sein. Im Anschluss an die erfolgte Anzeigenerstattung trafen die Beamten der Polizei Rotenburg am gleichen Tag die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zulässigen Präventivmaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Eskalation der Lage. Unter anderem wurde eine sogenannte ‚Gefährderansprache‘ bei dem Beschuldigten durchgeführt. Hierbei ergaben sich keine weiteren Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Eskalation des Konflikts.“

Neben den aufwendigen Ermittlungen zu den Tötungsdelikten werde die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren zu prüfen haben, ob die Handlungen des Beschuldigten gegenüber dem späteren Opfer in der Vortatphase den Tatbestand einer Bedrohung erfüllten“, heißt es in der Mitteilung. „Darüber hinaus wird es eine interne Aufarbeitung der Geschehnisabläufe inklusive der getroffenen polizeilichen Maßnahmen durch eine unabhängige Stelle geben.“

Auch auf die verwendeten Waffen gehen Polizei und Staatsanwaltschaft in ihrer aktuellen Mitteilung ein: „Eine routinemäßig durchgeführte Zuverlässigkeitsüberprüfung bei dem Beschuldigten durch die Waffenbehörde des Landkreises Rotenburg/Wümme erfolgte zuletzt Ende letzten Jahres. Bei den vom Täter vermutlich eingesetzten Schusswaffen handelt es sich um ein Sturmgewehr des Herstellers Heckler & Koch MR 308 und eine Pistole der Marke SIG Sauer.“

Das laut Wikipedia für Sportschützen und Jäger entwickelte Selbstladegewehr des deutschen Waffenherstellers Heckler & Koch im Kaliber 308 Winchester ist die zivile Variante des Sturmgewehres HK417 – wobei der Laie die Waffe womöglich auf den ersten Blick dem Militär zuordnen würde. Dennoch: „Die Waffen stammen nicht aus Beständen der Bundeswehr und sind ordnungsgemäß auf der Waffenbesitzkarte des Beschuldigten eingetragen“, so Heiner van der Werp in der Mitteilung der Pressestelle. „Eine genaue Untersuchung der möglichen Tatwaffen steht noch aus.“