Fördermittel für Projekte der Dorfregion Südheide-Wietzendorf | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Antragstellung bis zum 30. September möglich

Fördermittel für Projekte der Dorfregion Südheide-Wietzendorf

Die Dorfregion Südheide-Wietzendorf verzeichnet auch 2025 eine hohe Beteiligung bei der Einreichung von Förderanträgen: „Zum 30. September 2025 wurden im Rahmen des Förderprogramms Dorfentwicklung 14 private Förderanträge eingereicht. Die Antragstellerinnen und -steller beantragten Fördermittel für Revitalisierungsmaßnahmen sowie für Dach- und Fassadensanierungen ihrer Wohnhäuser. Die Anträge werden nun geprüft. Die Antragsteller erhalten im Frühjahr 2026 Rückmeldungen zu den Anträgen“, so die Mitteilung der Gemeinde Südheide.

Die kann zudem von einen Fortschritt der im Jahr 2024 beantragten Dorfentwicklungsprojekte berichten: „Zu diesen Projekten gehören die Schaffung eines Treffpunktes für die Dorfgemeinschaft in Weesen sowie die Reinigung und Sanierung des Kriegerdenkmals inklusive der dazugehörigen Grüngestaltung in Beckedorf. Das Vorhaben in Beckedorf befindet sich derzeit in der Umsetzung und soll bis Mai 2026 fertiggestellt werden. Diese Maßnahme soll nicht nur das Erscheinungsbild des Ortes verbessern, sondern auch die historischen Werte der Gemeinde stärker zur Geltung bringen und das Gemeinschaftsgefühl stärken.“

Das Projekt in Weesen, das die Schaffung eines Treffpunktes für die Dorfgemeinschaft zum Ziel hat, befinde sich in Vorbereitung zur Umsetzung: „Der neue Treffpunkt soll ein Ort der Begegnung und des Austauschs für alle Bürgerinnen und Bürger werden und das soziale Leben in Weesen aktiv fördern“, heißt es in der Mitteilung der Gemeinde Südheide.

Die appelliert nun zur Beteiligung an der nächsten Auflage: „Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine werden dazu aufgerufen, bis September 2026 Förderanträge für Projekte im Rahmen der Dorfentwicklung einzureichen. Gefördert werden Umnutzungen, Revitalisierungen (Innenausbau), Dach-, Fassaden- und Fenstersanierungen sowie in diesem Zusammenhang notwendige energetische Sanierungen. Insbesondere landwirtschaftliche Betriebe können von dieser Förderung für den Erhalt ihrer Hofstellen profitieren, wobei auch die Gestaltung des Hofraums förderfähig ist. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent der Nettokosten. Die Förderanträge sind auch bis zum 15. September 2026 bei der jeweiligen Gemeinde zur Stellungnahme vorzulegen. Die Antragstellung ist bis 2029 jährlich bis zum 30. September möglich.“

Für eine kostenlose Beratung können sich Interessierte auch an die Umsetzungsbegleitung bei der Sweco GmbH wenden: Lena Nordhausen, Ruf (0421) 2032-789, E-Mail lena.nordhausen@sweco-gmbh.de und Erika Bernau, Telefon (0421) 2032-724, E-Mail: erika.bernau@sweco-gmbh.de.